Impressum

Neuhäuser & Rogall
Notare und Rechtsanwälte
Hauptstraße 31
59939 Olsberg
Telefon: 02962/97800
Telefax: 02962/978050
E-Mail: rae@kanzlei-neuhaeuser.de 
Umsatzsteuernummer: 309/5756/0169

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Thomas Neuhäuser

Berufsbezeichnungen sowie zuständige Kammern und Behörden:

Rechtsanwalt und Notar a.D. Werner Neuhäuser,
Rechtsanwalt und Notar Thomas Neuhäuser und
Rechtsanwältin und Notarin Sylvia Neuhäuser, LL.M.
sind als Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

 
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen lauten:

  • Werner Neuhäuser, Rechtsanwalt und Notar a.D. in der Bundesrepublik Deutschland
  • Thomas Neuhäuser,  Rechtsanwalt und Notar in der Bundesrepublik Deutschland
  • Sylvia Neuhäuser, LL.M., Rechtsanwältin und Notarin in der Bundesrepublik Deutschland

Rechtsanwalt und Notar Thomas Neuhäuser ist als Notar bei der Notarkammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, zugelassen.

Rechtsanwältin und Notarin Sylvia Neuhäuser, LL.M. ist als Notarin bei der Notarkammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, zugelassen.

Zuständige Aufsichtsbehörde hinsichtlich des Notars und der Notarin: 
Präsident des Landgerichts Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg

Berufsregeln:

Für die Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Diese können über den folgenden Link zur Website der Bundesrechtsanwaltskammer in Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden: 
http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/.
Für die Notare in der Bundesrepublik Deutschland gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesnotarordnung (BNot)
  • Beurkundungsgesetz (BeurkG)
  • Kostenordnung (KostO)
  • Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  • Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz (TVÜG)
  • Richtlinien der Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
  • Hamm gem. § 67 Abs. 2 BNotO
  • Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)

Diese können über den  folgenden Link zur Website der Bundesnotarkammer eingesehen und abgerufen werden:
http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/index.php

 

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

Copyright

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